IG Transparente Berufbildung

Naturheilpraktiker Schweiz

Unsere Vision

Die Herausforderungen, welche mit grosser Geschwindigkeit auf uns zukommen, können wir nur mit vereinten Kräften sinnbringend bewältigen. Es braucht eine transparente Politik und ein demokratisches System um Vertrauen zu schaffen, wo Vertrauen verlorengegangen ist.

Wir wünschen uns deshalb eine Kommunikation auf Augenhöhe, die zu fairen Bedingungen und mehr Menschlichkeit in unserem Berufsfeld führt.

Aktuell: Unsere Anträge für die MV des TCM FVS am 26. März 2021 brieflich und für die MV SVANAH am 27. März 2021 digital sind eingereicht

Die Anträge zur statuarischen Regelung der Geschäftsbeziehungen der Berufsverbände mit der OdA AM an den Mitgliederversammlungen werden an der MV des TCM FVS brieflich und an der MV des SVANAH 2021 digital erfolgen. Bitte seid zahlreich dabei, denn nur wer abstimmt kann über unseren Antrag entscheiden und infolge im nächsten Jahr die Delegierten direktdemokratisch selbst mitwählen!

Hier Links zu möglichen Varianten der Lösung für dieses statuarische Problem anhand von Beispielen bei den Psychologieverbänden, die ihre Delegierten für den Dachverband an der GV selbst wählen können. Aufschlussreich sind die Zürcher und die Basler Verbände welche die Delegiertenwahl explizit erwähnt haben, bei den Bernern wird auf die Beziehung zum Dachverband eingegangen, aber die Delegiertenwahl nicht explizit erwähnt: https://www.psychologie.ch/die-fsp/organisation/gliedverbaende und unter https://www.appops.ch/statuten.php unter VI Art. 10 Absatz 7 ist die Wahl der Delegierten durch die MV für den Dachverband auch in diesem Verband definiert. Bei allen Verbänden ist also die Zugehörigkeit des Gliedverbandes der Region der Psychologen und die Geschäftsbeziehungen zum Dachverband FSP (gesamtschweizerisch) in den Statuten mit einem eigenen Artikel definiert.

Antrag: Statuarische Regelung der Geschäftsbeziehungen zur OdA AM

MV Svanah 27.03.2021

Nicole Esther Baumann: Traktandierungsantrag für die Mitgliederversammlung 2021

«Hiermit stelle ich folgenden Antrag als Traktandum»: Der SVANAH regelt als Verbandsmitglied des Dachverbandes OdA AM (Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin) per sofort seine Geschäftsbeziehungen zur OdA AM statuarisch. Darunter fällt auch die Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlung der Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin (OdA AM).

Begründung: Art. 65 ZGB (Zivilgesetzbuch) Absatz 1: «...Die MV entscheidet in allen Angelegenheiten die nicht in den Statuten geregelt sind...».

Die Beziehung des SVANAH zur OdA AM, insbesondere die Wahl der Delegierten ist in den Statuten des SVANAH nicht geregelt.

«Deswegen bitte ich um eine eindeutige Definition dieser Geschäftsbeziehung und empfehle Annahme meines Antrages.»

Besten Dank.

Nicole Esther Baumann, SVANAH A-Mitglied

(An einer der letzten MV SVANAH wurde folgender Antrag abgelehnt: Es ist folgender neuer Artikel in die Statuten aufzunehmen:

neu "Art. X Wahl der Delegierten für die OdA AM

Die Delegierten der OdA AM werden von der Mitgliederversammlung gemäss Antrag des Vorstands gewählt. Als Delegierte kann sich jedes A-, B-, C- und D-Mitglied zur Wahl aufstellen lassen. Ebenfalls zur Wahl zugelassen sind Mitglieder des Vorstands.

Die Delegierten werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist für weitere drei Amtsperioden zulässig. Die Anzahl der Delegierten bemisst sich nach Massgabe der Geschäftsordnung der OdA AM.

Die Delegierten legen jeweils an der Mitgliederversammlung Rechenschaft über den Inhalt und die Gründe ihrer an den vergangenen OdA AM Abstimmungen gefassten Stimmabgaben und Beschlüsse ab. Sie legen der Mitgliederversammlung die Geschäfte und die Traktanden der kommenden Delegiertenversammlung der OdA AM – soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt - offen.")

Traktandierungsantrag an der schriftlichen GV des TCM FVS 2021

Hiermit stelle ich folgenden Antrag als Traktandum:

«Der TCM FVS (TCM Fachverband Schweiz) regelt als Gliedverband des Dachverbandes OdA AM (Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin) für den Zeitpunkt der nächsten ordentlichen  GV seine Geschäftsbeziehungen zur OdA AM statuarisch und unterbreitet diese den Mitgliedern an der GV 2022 zur Abstimmung.

Darin enthalten ist auch die Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlung der Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin (OdA AM)».

Argumente der Antragstellerin:

Im ZGB (Schweizerischen Zivilgesetzbuch) sind ab Art. 60 bis Art. 79 die Rechte der Vereine abgebildet. Unter Art. 69 Absatz II Vorstand 1. Rechte und Pflichten im Allgemeinen steht:

«Der Vorstand hat das Recht und die Pflicht, nach den Befugnissen, die die Statuten ihm einräumen, die Angelegenheiten des Vereins zu besorgen und den Verein zu vertreten».

Die Statuten des TCM FVS definieren das Verhältnis zur OdA AM nirgends und räumen dem Vorstand keine Befugnis ein die Delegierten selbst zu wählen.

Deswegen beantrage ich die Statuten entsprechend zu aktualisieren und das Verhältnis vom TCM FVS zur OdA AM insbesondere die Wahl der Delegierten eindeutig statuarisch zu definieren damit juristisch einwandfreie Entscheide und Wahlen zur Anwendung gelangen können.

Empfehlung der Antragstellerin: Annahme des Antrages

Besten Dank.

Nicole Esther Baumann, TCM FVS A- Mitglied

Erläuterung zum Antrag der statuarischen Definition der Geschäftsbeziehungen der Mitgliederverbände zur OdA AM

Die Beziehung des TCM FVS, des SVANAH und anderer Mitgliederverbände zur OdA AM (diese untersteht dem Vereinsrecht) insbesondere die Wahl der Delegierten ist in den Statuten bisher nicht geregelt.

Wir Basismitglieder aller OdA AM Trägerverbände sind von einer professionellen Ausübung der Pflichten der OdA AM direkt oder indirekt abhängig. Wir bezahlten bisher mehrere Millionen Franken (Stand Februar 2019 zwei bis drei Millionen Franken) an Beiträgen für den Berufsbildungsprozess über die Verbände. Als Steuerzahler haben wir ebenfalls namhafte Beiträge über das SBFI ermöglicht.

Es ist selbstredend, dass wir im obersten Organ der OdA AM, der Delegiertenversammlung, unseren Standpunkt auf direktem Weg einbringen möchten. Mit dem aktuell praktizierten Auswahlverfahren der Delegierten unter Ausschluss der Mitglieder fühlen wir uns nicht ausreichend wahrgenommen und vertreten. Bisher hat für uns als Mitglieder und somit oberste Instanz der MV nie eine Möglichkeit bestanden, die Delegierten direktdemokratisch zu wählen.

"Lateinisch delegare bedeutet gemäss Duden jemanden oder etwas überweisen, jemanden zu etwas beauftragen"

Dies würden wir ab jetzt gerne von der Basis her wahrnehmen. Wir wollen unsere Vertretungen selbst wählen: aus den Kandidatinnen und Kandidaten des Vorstandes und den A-, B-, C- und D-Mitgliedern. Wir sind allein schon durch unsere Berufsausübung und unsere Zulassung als Mitglieder der Berufsverbände als Delegierte fachkompetent und wollen in Zukunft von unserem direktdemokratischen Mitspracherecht Gebrauch machen. Der transparente Informationsfluss zwischen den Delegierten, den Mitgliedern, dem Vorstand und der OdA AM wird als Selbstverständlichkeit lösungsorientiert vorausgesetzt, damit die Delegierten im Auftrag und im Sinne der Berufsausübenden korrekt verhandeln können.

Durch die Annahme der Statutenänderung werden wir Basismitglieder in Zukunft transparent informiert und sind authorisiert unsere Vertretung der Delegierten für die OdA AM Delegiertenversammlung direktdemokratisch zu ernennen. Womit wir uns einem "Bottom up" Führungssystem zwischen den Mitgliederverbänden und der OdA AM annähern.

Wir von der IG TBNS (Interessengemeinschaft Transparente Berufsbildung Naturheilpraktiker*innen Schweiz) empfehlen Annahme des Antrages zur Statutenänderung.

Nicole Esther Baumann, TCM FVS A- Mitglied

Aktuelle Situation

Die HFP manifestiert sich als Nadelöhr für praktizierende Naturheilpraktiker*innen. Lange Wartezeiten, hohe Durchfallquoten und ein fragwürdiges Benotungssystem sind Stolpersteine welche die Prüfung zusätzlich zum enormen Aufwand erschweren. 16 Rekurse wurden abgelehnt und führten zu keiner Verbesserung der Situation, 4 sind beim SBFI noch hängig. Nichtsdestotrotz: Während des COVID-19 Lockdowns durften ausdrücklich Naturheilpraktiker*innen mit einer kantonalen Bewilligung ohne ärztliche Verordnung weiterarbeiten.

Seit 4 Jahren versuchen wir, hinzukommend zum Rechtsweg der Rekurse, auch kommunikativ auf die Missstände im HFP OdA AM-Prüfungsprozess aufmerksam zu machen. Unser Wunsch für einen Round Table aller am Prozess Beteiligten wie Mitgliederverbände und OdA AM zur Evaluation und Verbesserung der Situation wurde uns ausser vom TCM FVS leider nicht gewährt. Aktuell hoffen wir auf die Intervention der Delegierten aller Mitgliederverbände der OdA AM um ein deutliches Zeichen zu setzen und die Chance zu nutzen, die Zustände für die Zukunft qualitativ sinnvoll zu verbessern.

History: Nach der MV 2018 des TCM FVS wurden wir im Juni 2018 an eine Vorstands-Sitzung eingeladen. Wir wurden auf Verbandsebene erstmals mit unseren Anliegen ernst genommen. Der Austausch im Mai 2019 in Zürich war ausgesprochen konstruktiv. Eine Zusammenfassung der dringend notwendigen Korrekturen für den Prüfungsprozess durften wir schriftlich nachliefern. Diese wurden an den nächsten Sitzungen mit der OdA AM besprochen.

Neu kommt endlich Bewegung in die Angelegenheit: Aktuell wurde vom SBFI eine übliche Prüfungs-Evaluation nach 5 Jahren gefordert, welche die Prüfungsprozesse beleuchtet. Eine Projektgruppe Revision HFP OdA AM wurde ins Leben gerufen, welche innert 2 Jahren in Zusammenarbeit mit dem SBFI eine überarbeitete Prüfungsreglementierung vorlegen soll. Wir sollten alle die Gelegenheit nutzen, unsere Kräfte bündeln und über die von uns gewählten Delegierten positiv auf die Entwicklung unseres Berufsstandes einwirken!

Wir begrüssen eine weitere Zusammenarbeit sehr und hoffen auch andere Mitgliederverbände der OdA AM unterstützen diese Entwicklung.